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Samstag, 19. Mai 2012

Mietvetrag Sicherheitsbeleuchtung

§ 1 Allgemeines
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der GAZ Notstromsysteme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die gemieteten Gegenstände einschließlich der Verpackung sind Eigentum der GAZ Notstromsysteme GmbH. Die Angebote und Auskünfte (sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste) sind freibleibend und unverbindlich.

§ 2 Auftragserteilung
Ein Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Mieter zustande. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, mündlich getroffene Vereinbarungen, Zusicherung von Eigenschaften sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Preise und Kosten
Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer als vereinbart. Die Kosten der baulichen Abnahme sind vom Mieter zu tragen.

§ 4 Mietbedingungen
Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Verladung und endet mit dem vereinbarten Tage des Wiedereinganges des Mietmaterials. Bei Überziehung der vereinbarten Mietzeit oder bei Nichteinhaltung einer vom Mieter übernommenen Abbau- oder Transportpflicht wird die anteilige Miete weiter berechnet. Etwaige Schadenersatzansprüche werden hiervon nicht berührt. Der Kunde hat der GAZ Notstromsysteme GmbH jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der GAZ Notstromsysteme GmbH einzuhalten. Im Zweifel hat er sich über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde, anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten. Die von der GAZ Notstromsysteme GmbH gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Zirka Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind. Jegliche Haftung der  GAZ Notstromsysteme GmbH für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen. Die GAZ Notstromsysteme GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

§ 5 Transport, Abholung und Verladung
Die Transportkosten und das Transportrisiko gehen zu Lasten des Vermieters, wenn im Vertrag die Anlieferung durch diesen bestimmt ist. Bei Selbstabholung gehen Transportkosten und Transportrisiko auf den Mieter über. Der Mieter hat dabei für die verkehrssichere Beladung zu sorgen und den Transport auf eigene Kosten zu versichern. Der jeweils vom Vermieter festgelegte Transporttermin ist annähernd. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die GAZ Notstromsysteme GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 6 Transport, Abholung und Verladung
Die Transportkosten und das Transportrisiko gehen zu Lasten des Vermieters, wenn im Vertrag die Anlieferung durch diesen bestimmt ist. Bei Selbstabholung gehen Transportkosten und Transportrisiko auf den Mieter über. Der Mieter hat dabei für die verkehrssichere Beladung zu sorgen und den Transport auf eigene Kosten zu versichern. Der jeweils vom Vermieter festgelegte Transporttermin ist annähernd. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die GAZ Notstromsysteme GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 7 Haftung des Vermieters und des Mieters
Der Vermieter trägt die Kosten für die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Schäden, die der Mieter bei Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte abwenden können oder die durch schuldhaftes Verhalten des Mieters oder Dritter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Er hat hierfür eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Material und Werkzeug hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter mit Ausnahme der Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen, zu deren Vornahme er verpflichtet ist, keine Veränderungen oder Instandsetzungen an der Mietsache vornehmen, vornehmen lassen oder dulden. Alle sich hieraus ergebenden Folgen gehen zu Lasten des Mieters.

§ 8 Kündigung, Störung und Unterbrechung
Die Parteien können von dem Vertrag grundsätzlich nicht zurücktreten ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Das Mietverhältnis kann, wenn es länger als einen Monat dauert und wenn keine feste Mietzeit vereinbart ist, von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zu Monatsende gekündigt werden. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen vor. Kann eine Inbetriebnahme oder Veranstaltung infolge behördlicher Anordnungen oder aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu verständigen. In diesen Fällen kann der Vermieter die ihm bis dahin entstandenen und die noch zu erwartenden Kosten in Rechnung stellen, soweit er diese nicht mehr abwenden kann. Verzögerungen in der Vertragserfüllung durch den Vermieter (Witterungsunbilden, Transportverzögerungen, Streik oder ähnliches) bedingen die Gewährung einer angemessenen Nachfrist in Schriftform bzw. einer besonderen Vereinbarung.

§ 9 Zahlungen, Zeitüberschreitung, fristlose Kündigungen
Bei Dauermieten ist der Vermieter berechtigt, im Falle von zwei rückständigen Monatsmieten, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen nach dreitägiger Voranmeldung ungeachtet einer eventuell noch vorhanden Belegung/Bestückung abzubauen. Schadenersatz für hierdurch bedingte Schäden an eingebrachtem Gut des Mieters oder Dritten ist ausgeschlossen. Der Vermieter wird, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein, den Abbautermin vorab bekannt geben, um dem Mieter die rechtzeitige Räumung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter innerhalb von 24 Stunden schriftlich den derzeitigen Stand- oder Lagerort bzw. im Falle eines Standortwechsels gleichzeitig die neue Örtlichkeit mitzuteilen. Für den Fall des Zahlungsverzuges bei Untervermietung tritt der Mieter schon jetzt seinen Zahlungsanspruch gegen den Dritten (Untermieter) an die GAZ Notstromsysteme GmbH unwiderruflich ab und verpflichtet sich auf Befragen, d.h. innerhalb von zwei Tagen, Name, Anschrift und Ansprechpartner des Untermieters zu benennen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 11 Sonstiges
Weitere Einzelheiten regeln die besonderen Mietbedingungen des Vermieters im Rahmen des Angebotes und Auftragsbestätigung. Die widerspruchslose Entgegennahme unserer Geschäftsbedingungen wird als ausdrückliches Einverständnis der Bedingungen gewertet.

§ 12 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Mietbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.